Unsere Schieß- und Hausordnung

Schießstandordnung und Schießvorschrift

Grundsätzlich gilt mit dem Betreten des Schießstandes für alle Termine des Wurftaubenclub Weißberg e.V. die DJV Schießstandordnung und Schießvorschrift in der jeweils aktuell gültigen Fassung des Deutschen Jagdverbandes.

Ergänzend hierzu und erläuternd gilt unsere aktuelle Hausordnung aus dem April 2025 wie folgt:

Hausordnung

Diese Hausordnung dient der Sicherheit und dem reibungslosen Ablauf des Trainings und der Wettkämpfe auf unserem Schießstand.
Sie ist für alle Mitglieder, Gäste und Besucher verbindlich!
 
Eingeteilte Schießaufsichten, Schießobmann und anwesende Vorstandsmitglieder üben das Hausrecht aus.
Ihren Anweisungen ist ausnahmslos Folge zu leisten!
 

1. Allgemeine Regeln

  1.  Der Schießstand ist während der festgelegten Öffnungszeiten zugänglich. Das Schießen darf nur während der festgelegten Schießzeiten erfolgen. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
  2. Nur Mitglieder des Wurftaubenclubs sowie schießende Gäste oder Besucher / Zuschauer, die von einem Mitglied begleitet werden, haben Zugang zum Schießstand.
  3. Die Nutzung der Schießanlage ist nur Personen gestattet, die eine gültige Erlaubnis / Berechtigung der dafür zugelassenen Waffen nachweisen können.
  4. Aufenthalt und Nutzung des Schießstandes erfolgen auf eigene Gefahr.
  5. Alle Personen auf dem Gelände müssen sich jederzeit respektvoll und rücksichtsvoll gegenüber anderen verhalten.
  6. Der Konsum oder der Aufenthalt unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist strikt verboten.
  7. Die auf dem Schießstand vorhandenen Einrichtungen und Geräte sind schonend zu behandeln und nur für den vorgesehenen Zweck zu benutzen. Schäden sind sofort der Schießaufsicht zu melden.
  8. Das Fotografieren oder Filmen auf dem Schießstand ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers verboten.


2. Sicherheitsbestimmungen

  1. Der sachgerechte und verantwortungsvolle Umgang mit Waffen ist zwingend erforderlich. Waffen sind dabei immer so zu behandeln, dass sie als geladen gelten, auch wenn sie entladen sind.
  2. Die Mündung der Waffe muss stets in eine sichere Richtung zeigen, niemals in die Richtung anderer Personen. Ungenutzte Waffen sind in die dafür vorgesehenen Waffenständer zu stellen.
  3. Das Laden und Entladen von Waffen darf ausschließlich an den dafür vorgesehenen Plätzen (Standplatten) erfolgen.
  4. Waffen sind von und zu den vorgesehenen Standplatten ungeladen und geöffnet zu transportieren. Selbstladeflinten sind dabei immer mit dem Lauf bzw. der Mündung senkrecht nach oben zu halten.
  5. Es darf nur mit den zugelassenen Kalibern (12, 16 oder 20), den für den Schießstand freigegebenen
    Munitionsarten und den genehmigten Schrotstärken (siehe Aushang) geschossen werden.
  6. Während des Schießens sind geeignete Kopfbedeckung, Gehörschutz und Schutzbrille zu tragen.
  7. Jeder Schütze hat vor Schussabgabe sicherzustellen, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich befinden.
  8. Störungen an der Waffe sind sofort der Schießaufsicht zu melden.
  9. Bei Unterbrechung des Schießablaufs sind alle Waffen zu entladen und zu sichern.


3. Verhalten auf dem Schießstand

  1. Es ist untersagt, ohne Erlaubnis die Waffen oder Munition anderer Personen zu berühren, zu verwenden oder zu manipulieren.
  2. Jeder Schütze hat sich an die festgelegte Reihenfolge beim Schießen zu halten. Es darf stets nur eine Person gleichzeitig mit geladener Waffe in Schießposition stehen.
  3. Lärm und Gespräche sind während des Schießens auf ein Minimum zu reduzieren, um andere Schützen nicht zu stören.
  4. Anfänger dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenen Schützen oder Trainers schießen.


4. Haftung und Sanktionen

  1. Jeder Schütze ist beim Umgang mit der Waffe und bei Schussabgabe für seine eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen allein verantwortlich.
  2. Der Betreiber des Schießstandes übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäße Handhabung von Waffen oder die Missachtung der Sicherheitsbestimmungen entstehen.
  3. Verstöße gegen diese Hausordnung werden, abhängig von der Schwere des Verstoßes, mit Sanktionen belegt, die bis hin zum Ausschluss aus dem Wurftaubenclub führen können.

 

Wurftaubenclub Weißberg e.V.

gez. der Vorstand
Bad Harzburg, den 1. April 2025